Von den November- und Dezemberhilfen des Bundes profitieren alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von temporären Schließungen aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind diese, wenn sie den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind. Erfasst werden von den Hilfen auch Kulturschaffende. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt. Sie müssen also nicht die Hilfe von Steuerberatern oder Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Sie benötigen dafür lediglich das sogenannte ELSTER-Zertifikat, das Sie auch zur Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums
Tel: 030/40363891
Startseite Unsere Arbeit Terminanfrage Kontakt Impressum Datenschutz
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.