Im einzelnen sehen die Soforthilfen wie folgt aus:
Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 5.000 € aus Landesmitteln für Betriebs- und Personalkosten sowie von bis zu 9.000 € aus Bundesmitteln für laufende Betriebskosten, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 € und bis zu 14.000 € , die nicht zurückzuzahlen sind. Sofern etwa der Vermieter die Miete freiwillig reduziert, kann die nicht ausgeschöpfte Hilfe auch eventuell noch weitere zwei Monate verwendet werden.
Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate aus Bundesmitteln für laufende Betriebskosten. Auch diese muss nicht zurückgezahlt werden. Auch hier gilt wiederum, wenn etwa der Vermieter die Miete freiwillig reduziert, kann die nicht ausgeschöpfte Hilfe auch eventuell noch weitere zwei Monate verwendet werden.
Wenn Sie weitergehende Informationen oder Hilfe bei der Beantragung der jeweiligen Hilfsangebote benötigen, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und vereinbaren Sie hier einen Termin.
Wir führen weiterhin persönliche Beratungen telefonisch oder über Videokonferenzen durch!